Wunschleistungen | IGel

Mehr Sicherheit …

Über die Untersuchungen hinaus, die in den gesetzlichen Mutterschutzrichtlinien festgelegt sind, haben Sie die Möglichkeit, weitere individuelle Gesundheitsleistungen in Anspruch zu nehmen.
Diese Wunschleistungen werden von den gesetzlichen Krankenkassen in der Regel nicht übernommen, es sei denn, es liegt der konkrete Verdacht einer Erkrankung vor.

… durch zusätzliche Untersuchungen

Während der Schwangerschaft führe ich drei Ultraschalluntersuchungen durch: in der 9. bis 12. Schwangerschaftswoche, in der 19. bis 22. und in der 29. bis 32. Schwangerschaftswoche.

Bei entsprechender Indikation und im Einzelfall führen wir Ultraschall-Untersuchungen durch. Und natürlich dürfen Sie die Fotos auch mitnehmen.

Früherkennung

Um eventuelle Fehlbildungen und angeborene Erkrankungen frühzeitig erkennen zu können, führe ich Nackenfaltenmessungen (NT) durch, falls Sie diese wünschen.
Als zusätzliche Laborleistung bieten wir Ihnen einen genaueren Glukosetest zur Früherkennung einer Schwangerschaftsdiabetes an.

Weitere sinnvolle Laboruntersuchungen:

Labortests auf Schwangerschaftsinfektionen

  • Toxoplasmose und Cytomegalie (CMV)
  • Ringelröteln
  • Windpocken
  • Abstriche zur Bestimmung von Beta-hämolysierende Streptokokken
  • Herpes genitalis

Ich berate Sie über alle zusätzlichen Möglichkeiten, mit denen Sie in Ihrer Schwangerschaft noch mehr Sicherheit bekommen können. Sie entscheiden dann, ob und welche Leistungen Sie in Anspruch nehmen möchten.

Ihre Fragen sind willkommen.